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Home / Finanzielle Hilfen / Kinderbetreuungskosten / Babysitterzuschuss
Babysitterzuschuss und Babysitter-Notfalltopf der JLUSeit dem WS 2011/12 gibt es den sogenannten Babysitterzuschuss für studierende und promovierende Eltern der JLU Gießen. Der aus QSL-Mitteln finanzierte Zuschuss hilft, die Studienbedingungen von Studierenden mit Kindern zu verbessern. Auf Antrag wurde er bisher gewährt, wenn durch den Besuch einer Lehrveranstaltung, einer Erwerbstätigkeit neben dem Studium oder der Examensvorbereitung zusätzlicher Betreuungsbedarf für das Kind entstand, der nicht durch die Regelbetreuung (Kita, Tagespflegeperson, Schule, Hort) abgedeckt werden konnte. Ab dem SoSe 2013 muss der Antragstellung zwingend eine Beratung durch die Familienservicestelle vorausgehen. Anträge ohne vorherige Beratung werden nicht bearbeitet. Das Beratungsgespräch wird auf dem Antrag (Seite 4, unten) durch die Familienservicestelle bestätigt. Hinweise zum Babysitterzuschuss, den Antrag und den Stundennachweis sowie den Antrag für den Babysitter-Notfalltopf finden Sie als Download auf der rechten Seite. Haben Sie noch Fragen zum Babysitterzuschuss oder zum Babysitter-Notfalltopf? Dann wenden Sie sich bitte an die Familienservicestelle des Studentenwerks. Babysitterzuschuss der THMStudierende der THM können ebenfalls einen Babysitterzuschuss beantragen. Nähere Informationen und die Anträge dazu erhalten Sie unter https://www.thm.de/frauen-gleichstellung/familiengerechte-hochschule/studierende/kinderbetreuungsmoeglichkeiten/babysitterzuschuss.html Anstatt eines Babysitter-Notfalltopfs regelt die THM entsprechende Notlagen individuell und nach Ermessen. Haben Sie Fragen zum Babysitterzuschuss? Dann wenden Sie sich bitte an das Team Familiengerechte Hochschule der THM: 0641-309-1464, familiengerecht@thm.de. |
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