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Kindergeld
Der Anspruch auf Kindergeld entsteht mit der Geburt des Kindes. Deutsche erhalten nach dem Einkommensteuergesetz
grundsätzlich Kindergeld, wenn sie in Deutschland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. wenn
Sie in D unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sind oder entsprechend behandelt werden. In Deutschland wohnende
Ausländer können Kindergeld erhalten, wenn sie eine gültige Niederlassungserlaubnis besitzen. Bestimmte
Aufenthaltserlaubnisse können ebenfalls einen Anspruch auf Kindergeld auslösen. Nähere Auskünfte dazu erteilt
Ihnen Ihre Familienkasse.
Einen Anspruch auf sogenannte Familienleistungen - Kindergeld, Elterngeld, Unterhaltsvorschuss - haben seit dem 01.03.2020 auch erwerbstätige Studierende mit einer Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken (bisher § 16, künftig § 16b AufenthG). Der bisher bestehende Anspruch von Studierenden der EU, EWR, Schweiz, Türkei, des ehemaligen Jugoslawiens, Marokkos, Tunesiens und Algeriens, der durch zwischenstaatliche Abkommen geregelt wird, besteht unabhängig von der o.g. Änderung weiterhin.
Hinweise dazu finden Sie in den Merkblättern der Arbeitsagentur
Seit dem 01.01.2021 beträgt das Kindergeld | monatlich:
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Für das erste und zweite Kind jeweils | 219 €
| Für das dritte Kind | 225 €
| Für jedes weitere Kind | 250 €
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Kindergeld, das Sie für Ihr Kind erhalten, ist kein eigenes Einkommen im Sinne des BAföG.
Studierende Eltern erhalten das Kindergeld von der Familienkasse der Agentur für Arbeit in Gießen. Für Friedberg ist ebenfalls die Agentur für Arbeit in Gießen zuständig.
Informationen zum Thema Kindergeld hat das Bundesamt für Finanzen im .Merkblatt Kindergeld. veröffentlicht. Es ist bei den örtlich zuständigen Familienkassen sowie im Büro Beratung & Service des Studentenwerks Gießen erhältlich.
Kindergeld kann online hier beantragt werden. Eltern können ihren Antrag auf Kindergeld auf den Internetseiten der Bundesagentur für Arbeit aufrufen, am Bildschirm bearbeiten und online übermitteln. Die im Internet ausgefüllten und bereits übermittelten Anträge müssen derzeit nochmals ausgedruckt, unterschrieben und an die Familienkassen übersandt werden.
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