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Kindergeld

Der Anspruch auf Kindergeld entsteht mit der Geburt des Kindes. Deutsche erhalten nach dem Einkommensteuergesetz grundsätzlich Kindergeld, wenn sie in Deutschland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. wenn Sie in D unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sind oder entsprechend behandelt werden. In Deutschland wohnende Ausländer können Kindergeld erhalten, wenn sie eine gültige Niederlassungserlaubnis besitzen. Bestimmte Aufenthaltserlaubnisse können ebenfalls einen Anspruch auf Kindergeld auslösen. Nähere Auskünfte dazu erteilt Ihnen Ihre Familienkasse. Ausländische Studierende mit einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studiums haben keinen Anspruch auf Kindergeld (§ 62 Abs. 2 Nr. 2 a EStG, § 1 Abs. 3 Nr. 2 a BKGG). Ausnahmen gibt es für Studierende der EU, EWR, Schweiz, Türkei, des ehemaligen Jugoslawiens, Marokkos, Tunesiens und Algeriens.

Seit dem 01.01.2010 beträgt das Kindergeld monatlich:
Für das erste und zweite Kind jeweils 184 €
Für das dritte Kind 190 €
Für jedes weitere Kind 215 €

Kindergeld, das Sie für Ihr Kind erhalten, ist kein eigenes Einkommen im Sinne des BAföG. Studierende Eltern erhalten das Kindergeld von der Familienkasse der Agentur für Arbeit in Gießen. Für Friedberg ist ebenfalls die Agentur für Arbeit in Gießen zuständig.

Informationen zum Thema Kindergeld hat das Bundesamt für Finanzen im .Merkblatt Kindergeld. veröffentlicht. Es ist bei den örtlich zuständigen Familienkassen sowie im Büro Beratung und Service des Studentenwerks Gießen erhältlich.

Neu!!! Kindergeld kann online hier beantragt werden. Eltern können ihren Antrag auf Kindergeld auf den Internetseiten der Bundesagentur für Arbeit aufrufen, am Bildschirm bearbeiten und online übermitteln. Die im Internet ausgefüllten und bereits übermittelten Anträge müssen derzeit nochmals ausgedruckt, unterschrieben und an die Familienkassen übersandt werden. Ende 2010 soll die Antragstellung auch papierlos möglich sein.

In Gießen und Friedberg:

Agentur für Arbeit Gießen

Familienkasse
Nordanlage 60
D-35390 Gießen
Telefon 01801 546337
Telefax 0641 9393584
familienkasse-giessen@arbeitsagentur.de
www.arbeitsagentur.de

In Fulda:

Familienkasse Hanau

Am Hauptbahnhof 1
D-63450 Hanau
Telefon 01801 546337


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