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Unterhalt

Unterhaltsansprüche der Eltern gegeneinander

Vater und Mutter eines Kindes können grundsätzlich nur dann voneinander Unterhalt verlangen, wenn sie getrennt leben und miteinander verheiratet sind oder waren.

Die Mutter eines nicht ehelichen Kindes kann nur in Ausnahmefällen Unterhalt vom Vater des Kindes beanspruchen, z.B. für die Dauer von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kindes.

Unterhaltsansprüche des Kindes

Jedes unterhaltsberechtigte Kind, ob ehelich oder nicht ehelich geboren, hat Anspruch auf den Regelunterhalt, der sich nach der Düsseldorfer Tabelle richtet (siehe www.bmfsfj.de).

Wenn z.B. die Mutter durch Pflege und Erziehung des Kindes ihre Unterhaltspflicht erfüllt, ist der Vater zu einer monatlichen Unterhaltszahlung verpflichtet. Die Höhe der Zahlung ist abhängig vom Alter des Kindes und vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen. Verfügt dieser lediglich über geringe Einkünfte, ist er nur bis zur Grenze des Selbstbehaltes zur Bestreitung seines eigenen Lebensunterhaltes zu Unterhaltszahlungen verpflichtet. Informationen zu den Themen Kindesunterhalt, Sorgerecht usw. bietet die Broschüre "Das Kindschaftsrecht" des Bundesministeriums der Justiz.

Auskünfte erteilt Ihnen das zuständige Jugendamt.

für Gießen:

Jugendamt der Stadt Gießen

Berliner Platz 1
D-35390 Gießen
Telefon 0641 306-1377
Telefax 0641 306-2381
jugendamt@giessen.de
www.giessen.de

Sprechzeiten:
Mo – Fr 08:00 – 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
und Termine nach Vereinbarung

für den Landkreis Gießen:

Fachdienst Jugend und Soziales

des Landkreis Gießen
Riversplatz 1 - 9
D-35390 Gießen
Telefon 0641 9390-0
Telefax 0641 9390-9150
jugendamt.lkgi@t-online.de

Sprechzeiten:
nach Terminvereinbarung

für Friedberg:

Kreisausschuss des Wetteraukreises

Kinder, Jugend, Familie und Frauen
Europaplatz
D-61169 Friedberg
Telefon 06031 833-0
Telefax 06031 831313
www.wetteraukreis.de

für Stadt Fulda:

Amt für Arbeit und Soziales

Robert-Kircher-Str. 24
D-36037 Fulda
Telefon 0661 6006-8000
www.job-fulda.de

Sprechzeiten:
Mo, Mi, Fr 08:30 – 12:30 Uhr
Di, Do 08:30 – 15:30 Uhr

für den Landkreis Fulda:

Landkreis Fulda

- Jugend, Familie, Sport, Ehrenamt -
Wörthstr. 15
D-36037 Fulda
Telefon 0661 6006-492
Telefon 0661 6060-203
Telefax 0661 6006-412
tagespflege@landkreis-fulda.de
www.landkreis-fulda.de

Sprechzeiten:
Mo, Di, Do 8.30 – 15.30 Uhr
Mi, Fr 8.30 – 12.30 Uhr


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