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Home / Finanzielle Hilfen / Unterhalt
UnterhaltUnterhaltsansprüche der Eltern gegeneinander Vater und Mutter eines Kindes können grundsätzlich nur dann voneinander Unterhalt verlangen, wenn sie getrennt leben und miteinander verheiratet sind oder waren. Die Mutter eines nicht ehelichen Kindes kann nur in Ausnahmefällen Unterhalt vom Vater des Kindes beanspruchen, z.B. für die Dauer von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kindes. Unterhaltsansprüche des Kindes Jedes unterhaltsberechtigte Kind, ob ehelich oder nicht ehelich geboren, hat Anspruch auf den Regelunterhalt, der sich nach der Düsseldorfer Tabelle richtet (siehe www.bmfsfj.de). Wenn z.B. die Mutter durch Pflege und Erziehung des Kindes ihre Unterhaltspflicht erfüllt, ist der Vater zu einer monatlichen Unterhaltszahlung verpflichtet. Die Höhe der Zahlung ist abhängig vom Alter des Kindes und vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen. Verfügt dieser lediglich über geringe Einkünfte, ist er nur bis zur Grenze des Selbstbehaltes zur Bestreitung seines eigenen Lebensunterhaltes zu Unterhaltszahlungen verpflichtet. Informationen zu den Themen Kindesunterhalt, Sorgerecht usw. bietet die Broschüre "Das Kindschaftsrecht" des Bundesministeriums der Justiz. Auskünfte erteilt Ihnen das zuständige Jugendamt. |
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