www.kind-und-studium.de Drucken     Hilfe     Sitemap     Kontakt     Suche     Studentenwerk Giessen

Home / Finanzielle Hilfen / Unterhaltsvorschuss

Unterhaltsvorschuss

Alleinerziehende Studierende können, falls der unterhaltspflichtige Elternteil keinen ausreichenden Unterhalt für das Kind zahlt, vom Jugendamt einen Unterhaltsvorschuss erhalten.

Nach dem Unterhaltsvorschussgesetz erhält ein Kind einen Unterhaltsvorschuss, wenn es unter anderem:

  • in Deutschland seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
  • hier mit einem alleinerziehenden Elternteil in einem Haushalt zusammenlebt
  • von dem anderen Elternteil nicht mindestens Unterhalt in Höhe des maßgeblichen Regelbedarfs erhält
  • das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat

Wenn das Kind und der alleinerziehende Elternteil nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, müssen sie die Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis nachweisen.

Die Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) betragen seit dem 01.07.2005 monatlich

für Kinder bis zu 6 Jahren 127 €
für Kinder von 6 bis unter 12 Jahren 170 €

Der Unterhaltsvorschuss wird monatlich im Voraus und maximal für 72 Monate (6 Jahre) bezahlt und endet spätestens, wenn das Kind das 12. Lebensjahr vollendet.

Die Leistungen nach dem UVG können rückwirkend für einen Kalendermonat vor dem Monat gezahlt werden, in dem der Antrag bei der zuständigen Stelle eingegangen ist.

Auskünfte erteilt Ihnen das zuständige Jugendamt.

Allgemeine Informationen enthält die Broschüre "Der Unterhaltsvorschuss" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, zu bestellen unter Telefon 01888 8080800 oder per E-Mail an publikationen@bundesregierung.de.

für Gießen:

Jugendamt der Stadt Gießen

Berliner Platz 1
D-35390 Gießen
Telefon 0641 306-1377
Telefax 0641 306-2381
jugendamt@giessen.de
www.giessen.de

Sprechzeiten:
Mo – Fr 08:00 – 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
und Termine nach Vereinbarung

für den Landkreis Gießen:

Fachdienst Jugend und Soziales

des Landkreis Gießen
Riversplatz 1 - 9
D-35390 Gießen
Telefon 0641 9390-0
Telefax 0641 9390-9150
jugendamt.lkgi@t-online.de

Sprechzeiten:
nach Terminvereinbarung

für Friedberg:

Kreisausschuss des Wetteraukreises

Kinder, Jugend, Familie und Frauen
Europaplatz
D-61169 Friedberg
Telefon 06031 833-0
Telefax 06031 831313
www.wetteraukreis.de

für Stadt Fulda:

Amt für Arbeit und Soziales

Robert-Kircher-Str. 24
D-36037 Fulda
Telefon 0661 6006-8000
www.job-fulda.de

Sprechzeiten:
Mo, Mi, Fr 08:30 – 12:30 Uhr
Di, Do 08:30 – 15:30 Uhr

für den Landkreis Fulda:

Landkreis Fulda

- Jugend, Familie, Sport, Ehrenamt -
Wörthstr. 15
D-36037 Fulda
Telefon 0661 6006-492
Telefon 0661 6060-203
Telefax 0661 6006-412
tagespflege@landkreis-fulda.de
www.landkreis-fulda.de

Sprechzeiten:
Mo, Di, Do 8.30 – 15.30 Uhr
Mi, Fr 8.30 – 12.30 Uhr


www.kind-und-studium.de     •     Dokument vom 03.05.2010     •     ©  2008 Studentenwerk Giessen     •     Impressum