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Wohngeld

Wohngeld zahlt der Staat an diejenigen, die aufgrund ihrer Einkommensverhältnisse allein nicht in der Lage sind, eine angemessene Wohnung zu bezahlen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Wohnung in einem Neubau oder in einem Altbau liegt, ob sie mit öffentlichen Mitteln gefördert oder freifinanziert ist. Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden.

Studierende haben nur in Ausnahmefällen Anspruch auf Wohngeld, und zwar dann, wenn zur Bedarfsgemeinschaft eine Person gehört, die dem Grunde nach keinen Anspruch auf BAföG-Leistungen hat, also z. B.,

  • wenn die Förderungshöchstdauer nach dem BAföG überschritten ist.
  • wenn kein Anspruch mehr auf BAföG besteht (z. B. aufgrund eines Fachrichtungswechsels).
  • wenn der erforderliche Leistungsnachweis nach BAföG nicht erbracht wurde.
  • wenn Studierende Kinder haben.
Falls der Studierende selber BAföG-Leistungen erhält, wird der im BAföG enthaltene Mietzuschuss als Einkommen berücksichtigt. Die Höhe des Wohngeldes hängt von der Anzahl der Familienmitglieder, der Höhe des Familieneinkommens (dazu zählt auch BAföG) und der Miethöhe ab.

Anträge sind für die Stadt Gießen zu stellen bei:

Amt für soziale Angelegenheiten

-Abteilung Wohnen-
Berliner Platz 1
D-35390 Gießen
Telefon 0641 306-1822
Telefax 0641 306-2319
soziales@giessen.de

Die Zuständigkeit des jeweiligen
Sachbearbeiters/der Sachbearbeiterin
richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben
des Familiennamens.

Sprechzeiten:
Mo, Mi, Fr. 8:00-12:00 Uhr

Anträge sind für den Landkreis Gießen zu stellen bei:

Sozialamt des Landkreises Gießen

Riversplatz 1-9
D-35394 Gießen
Telefon 0641 9390-9574
Telefax 0641 9390-9150
www.lkgi.de

Sprechzeiten:
Mo - Do 8:00-17:00 Uhr
Fr 8:00-15:00 Uhr
nach terminlicher Vereinbarung

Anträge sind für Firedberg zu stellen bei:

Stadtverwaltung Friedberg

Amt für soziale und kulturelle Dienste und Angelegenheiten - Wohngeldstelle
Mainzer-Tor-Anlage 6
D-61169 Friedberg
Telefon 06031 88-239
Telefon 06031 88-240
www.friedberg-hessen.de

Öffnungszeiten:
Mo - Do 08:00 – 12:30 Uhr
Di 16:00 – 18:00 Uhr
Fr 08:00 – 12:00 Uhr

Anträge sind für die Stadt Fulda zu stellen bei:

Servicestelle Soziales Fulda

Bonifatiusplatz 1 + 3
D-36037 Fulda
Telefon 0661 102-1504
www.fulda.de

Anträge sind für den Landkreis Fulda zu stellen bei:

Landkreis Fulda

- Jugend, Familie, Sport, Ehrenamt -
Wörthstr. 15
D-36037 Fulda
Telefon 0661 6006-492
Telefon 0661 6060-203
Telefax 0661 6006-412
tagespflege@landkreis-fulda.de
www.landkreis-fulda.de

Sprechzeiten:
Mo, Di, Do 8.30 – 15.30 Uhr
Mi, Fr 8.30 – 12.30 Uhr


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