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Wohngeld
Wohngeld zahlt der Staat an diejenigen, die aufgrund ihrer Einkommensverhältnisse allein nicht in der Lage sind, eine angemessene Wohnung zu bezahlen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Wohnung in einem Neubau oder in einem Altbau liegt, ob sie mit öffentlichen Mitteln gefördert oder freifinanziert ist. Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden.
Studierende haben nur in Ausnahmefällen Anspruch auf Wohngeld, und zwar dann, wenn zur Bedarfsgemeinschaft eine Person gehört, die dem Grunde nach keinen Anspruch auf BAföG-Leistungen hat, also z. B.,
- wenn die Förderungshöchstdauer nach dem BAföG überschritten ist.
- wenn kein Anspruch mehr auf BAföG besteht (z. B. aufgrund eines Fachrichtungswechsels).
- wenn der erforderliche Leistungsnachweis nach BAföG nicht erbracht wurde.
- wenn Studierende Kinder haben.
Falls der Studierende selber BAföG-Leistungen erhält, wird der im BAföG enthaltene Mietzuschuss als Einkommen berücksichtigt. Die Höhe des Wohngeldes hängt von der Anzahl der Familienmitglieder, der Höhe des Familieneinkommens (dazu zählt auch BAföG) und der Miethöhe ab.
Merkblatt für Studierende
Für Studierende mit einem Aufenthalt zu Studienzwecken (§16 AufenthG) hat der Bezug von Wohngeld negative Konsequenzen bei der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis.
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Anträge sind für Stadt und Landkreis Gießen zu stellen bei: Fachdienst Soziales und Senioren - Team 3 - Wohngeldbehörde Riversplatz 1-9 D-35394 Gießen Telefon 0641 9390-0 wohngeld@lkgi.de
Gebäude A | Anträge sind für Friedberg zu stellen bei: Amt für soziale und kulturelle Dienste und Angelegenheiten - Wohngeldstelle Mainzer-Tor-Anlage 6 D-61169 Friedberg Telefon 06031 88-239 Telefon 06031 88-240 www.friedberg-hessen.de
Öffnungszeiten:
Mo - Do 08:00 – 12:30 Uhr
Di 16:00 – 18:00 Uhr
Fr 08:00 – 12:00 Uhr | Anträge sind für die Stadt Fulda zu stellen bei: Bonifatiusplatz 1 + 3 D-36037 Fulda Telefon 0661 102-1504 www.fulda.de
| Anträge sind für den Landkreis Fulda zu stellen bei: - Jugend, Familie, Sport, Ehrenamt - Wörthstr. 15 D-36037 Fulda Telefon 0661 6006-492 Telefon 0661 6060-203 Telefax 0661 6006-412 tagespflege@landkreis-fulda.de www.landkreis-fulda.de
Sprechzeiten:
Mo, Di, Do 8.30 – 15.30 Uhr
Mi, Fr 8.30 – 12.30 Uhr | |
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