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Babysitterzuschuss und Babysitter-Notfalltopf

Seit dem WS 2011/12 gibt es den "Babysitterzuschuss" für studentische Eltern der JLU Gießen. Der aus QSL-Mitteln finanzierte Zuschuss hilft, die Studienbedingungen von Studierenden mit Kindern zu verbessern. Auf Antrag wurde er bisher gewährt, wenn durch den Besuch einer Lehrveranstaltung, einer Erwerbstätigkeit neben dem Studium oder der Examensvorbereitung zusätzlicher Betreuungsbedarf für das Kind entstand, der nicht durch die Regelbetreuung (Kita, Tagesmutter, Schule, Hort) abgedeckt werden konnte.

NEU: Ab dem WS 2011/12 kann der "Babysitterzuschuss" nun auch in Anspruch genommen werden, wenn die Regelbetreuung aufgrund von Schließungs-/Urlaubszeiten entfällt.

NEU: Ab dem WS 2011/12 wird ein "Babysitter-Notfalltopf" bereitgehalten für den Fall, dass ein akut erkranktes Kind nicht in die Regelbetreuung gehen kann und zu Hause von einem Babysitter betreut werden muss.

Hinweise zum Babysitterzuschuss, den Antrag und den Stundennachweis sowie den Antrag für den Babysitter-Notfalltopf finden Sie als Download auf der rechten Seite.

Studierende der THM können ebenfalls einen Babysitterzuschuss beantragen. Nähre Informationen dazu erhalten Sie unter http://www.thm.de/familiengerecht/aktuelles/126-babysitterzuschuss.

Haben Sie noch Fragen zum Babysitterzuschuss oder zum Babysitter-Notfalltopf? Dann wenden Sie sich bitte an die Familienservicestelle des Studentenwerks.

Antrag Babysitterzuschuss
Stundennachweis Babysitterzuschuss
Hinweise Babysitterzuschuss
Antrag Babysitter-Notfalltopf


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