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Lehrveranstaltungen/Prüfungen
Lehrveranstaltungen
Sollten Terminkollisionen auf Grund von vereinbarkeitsrelevanten Problemen auftauchen, steht das Gleichstellungsbüro/Familiengerechte Hochschule zur Beratung und Vermittlung zur Verfügung.
Prüfungen
Die Rechte und Pflichten von Studierenden in Prüfungsverfahren sind in der jeweiligen Prüfungsordnung eines Bachelor- oder Masterstudiengangs geregelt und sind üblicherweise auf den Websiten des Fachbereichs bzw. Studiengangs hinterlegt. Da in diesen auch die Wiederholbarkeit sowie der Rücktritt von Prüfungsverfahren geregelt ist (z. B. Krankheit oder Familie § 11), ist es wichtig, die Prüfungsordnungen zu kennen.
Das Gleichstellungsbüro/Familiengerechte Hochschule steht Studierenden mit Kindern bei vereinbarkeitsrelevanten Konflikten gerne unterstützend zur Seite.
In allen Fällen wenden Sie sich bitte umgehend an das THM-Prüfungsamt.
Empfehlenswert ist auch immer das direkte Gespräch mit der jeweiligen Studiengangsleitung.
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